Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 76 S. 2; BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 2
Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung gegen eine Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagung für Wohnraum - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 76 S. 2; BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 2
Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagung für Wohnraum - rechtsportal.de
BayBO Art. 76 S. 2; BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 2
Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagungsverfügung betreffend die Wohnnutzung in einem Gebäude - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.818
- VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.774
Nutzungsuntersagung
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Die gegen den Bescheid vom 3. Juni 2019 erhobene Klage des Beigeladenen (Az. W 5 K 19.774) hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Juli 2021 abgewiesen.Durch diesen Beschluss ist das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juli 2021 (Az.W 5 K 19.774), mit dem die Klage des Beigeladenen gegen die Nutzungsuntersagung abgewiesen wurde, rechtskräftig geworden.
- VGH Bayern, 30.11.2021 - 9 ZB 21.2366
Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Den hierzu gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung des Beigeladenen hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 30. November 2021 (Az. 9 ZB 21.2366) abgelehnt.Im Übrigen nimmt der Senat im Hinblick auf das gleichlautende Zulassungsvorbringen ergänzend Bezug auf seinen Beschluss vom 30. November 2021 im Verfahren 9 ZB 21.2366.
- BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verlangt, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19
Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verlangt, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.;… B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer fristgemäß (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390
Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verlangt, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.;… B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 20.874
Nachbarklage gegen Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Mit alldem genügen die Kläger dem Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 9 ZB 20.874 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.849
Nutzungsuntersagung einer Unterstellhalle als Stallung für Großvieh
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Letztlich werfen sie der Beklagten nur Untätigkeit hinsichtlich der Durchsetzung der Nutzungsuntersagung vor und machen somit Verwirkung geltend, der die Pflicht der Bauaufsicht zum Eingreifen - wie sie selbst einräumen - aber nicht unterliegen kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.849 - juris Rn. 26 m.w.N.). - VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.784
Ablehnung einer beantragten Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen sonstige …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Die auf die Erteilung der Baugenehmigung gerichtete Klage des Beigeladenen hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Juli 2021 (Az. W 5 K 19.784) abgewiesen. - VGH Bayern, 29.11.2021 - 9 ZB 21.2368
Änderung des Streitgegenstands im Rechtsmittelzulassungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 9 ZB 21.2367
Den betreffenden Antrag auf Zulassung der Berufung (Az. 9 ZB 21.2368) hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 29. November 2021 abgelehnt.